Standards


Mindeststandards in Jugendkunst-, Kreativitätsschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen

(einstimmig beschlossen auf der Mitgliederversammlung der LKD am 19. März 2003)
Der Begriff „Jugendkunstschule“ schließt im folgenden Kreativitätsschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen ein, d.h. die Standards gelten grundsätzlich für alle Einrichtungen.

Präambel: Im Rahmen der Qualitätsentwicklung der Jugendkunst-, Kreativitätsschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen haben die Mitglieder der LKD die folgenden Mindeststandards für ihr Einrichtungsfeld beschrieben. Diese Mindeststandards legen die notwendige Grundstruktur einer kontinuierlichen Arbeit fest und sollen als Orientierung für den Aufbau von Jugendkunstschulen dienen. Entwickelte Einrichtungen erfüllen wesentlich höhere Standards.
  • 1.    Die in Jugendkunstschulen beschäftigten Fachkräfte verfügen über eine künstlerisch-pädagogische oder kulturpädagogische Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation. Die Leitung einer Jugendkunstschule erfordert mindestens eine hauptberufliche Fachkraft.
  • 2.    Honorarkräfte verfügen über pädagogische und künstlerische Kompetenzen.
  • 3.    Jugendkunstschulen verfügen über einen eigenen Wirtschaftsplan (Budget).
  • 4.    Jugendkunstschulen verfügen über Räume mit fachspezifischer Ausstattung und teilnehmerorientierter Größe sowie über eine angemessene Organisationsstruktur. Für Kulturpädagogische Einrichtungen gilt analoges.
  • 5.    Jugendkunstschulen machen Angebote in mindestens drei Sparten in einem ausgewogenen Verhältnis bzw. spartenübergreifende Angebote.
  • 6.    Angebotsschwerpunkte der Jugendkunstschulen sind Kurse, Projekte und Offene Angebote für alle Kinder und Jugendlichen.
  • 7.    Die soziale und kulturelle Bildung realisiert sich in einer Vielfalt von inhaltlichen Ansätzen, Methoden und Veranstaltungsformen. Jugendkunstschulen arbeiten mit lebensweltlichem Bezug handlungs-, problem-, themen- und zielorientiert.
  • 8.    Jugendkunstschulen verantworten ein eigenständiges Angebot. Dazu gehört die Veröffentlichung eines eigenen Programms.
  • 9.    Jugendkunstschulen realisieren ein ganzjähriges Angebot mit mindestens 800 pädagogischen Angebotsstunden à 60 Minuten.
  • 10.    Jugendkunstschulen arbeiten als Teil eines kommunalen Netzwerkes mit anderen Trägern pädagogischer Einrichtungen und Angebote zusammen, insbesondere mit Partnern aus den Bereichen Jugendhilfe, Schule, Kultur und Freizeit. Sofern spezifische Leistungen erbracht werden, bedarf es hierzu besonderer Förderzugänge.